Liquidation

Kostengarantie

Wir erstellen Ihre Rechnung am Ende des Monats bzw. Anfang des nächsten Monats, in dem Sie behandelt worden sind.

Wir berechnen den 3,5- fachen Gebührensatz.

Dieser wird nicht von allen privaten Krankenkassen vollständig übernommen.

Falls Sie eine private Basis-Versicherung oder vergleichbare Versicherung haben, passen wir bei vorheriger Absprache die Rechnung für die ärztlichen Leistungen ggf. auf den 2,3- fachen Satz entsprechend an (Labor-Leistungen können nicht angepasst werden).

Gleiches gilt für gesetzlich versicherte Kassenpatienten, die eine Selbstzahlerbehandlung bei mir in Anspruch nehmen möchten (Kosten ab 300 € + Laborkosten ab 400€).

Kosten bei schriftlichen Nachfragen

Schriftliche Nachfragen per Brief, E-Mail, SMS oder Fax zu Untersuchungen und Befundberichten berechnen wir nach GOÄ zum 5-fachen Satz: Ziffer 1 mit 23,31 € und Ziffer 75 mit 37,89 €.

Vom Patienten angeforderte Befundberichte werden zum 10-fachen Gebührensatz (ca. 75 € - 100 €) berechnet.

Wochenende, Feiertage und Abendstunden

Die Zusatz-Ziffern (A, B, C und D) für die Behandlung am Wochenende, Feiertag oder in den Abendstunden werden immer berechnet, auch wenn ein Termin vorher abgesprochen wurde.

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Dr. med. Sebastian H. Storb - Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde © 2026